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Interpellation betreffend Prävention gegen häusliche Gewalt und ihre gesellschaftlichen Folgekosten im Kanton Aargau vom 22. September 2026 von Sabine Sutter-Suter, Die Mitte, Lenzburg (Sprecherin), Béa Bieber, glp, Rheinfelden Text und Begründung: Häusliche Gewalt verursacht grosses menschliches Leid. Sie bindet gleichzeitig erhebliche öffentliche Mittel: für Polizeieinsätze, Strafuntersuchungen, Gerichtsverfahren, medizinische Behandlungen, Opferhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz, Fremdplatzierungen, Therapien und Strafvollzug. Hinzu kommen Sozialleistungen sowie Erwerbs- und Steuerausfälle. Im Jahr 2025 kam es im Kanton Aargau zu 2’624 Polizeieinsätzen wegen häuslicher Gewalt . Dabei wurden 583 Straftaten bei häuslicher Gewalt bearbeitet und 415 Wegweisungen sowie 45 Kontakt- oder Annäherungsverbote ausgesprochen. Die Zahl der Personen, die der Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt gemeldet wurden, stieg von 1’030 im Jahr 2010 auf 6’721 im Jahr 2025. Der Regierungsrat beschloss 2022 einen Massnahmenplan mit 13 Massnahmen gegen häusliche Ge-walt und Gewalt an Frauen . Zu den bestehenden Instrumenten gehören insbesondere die Fachstelle Häusliche Gewalt, die Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt, das Lernprogramm und die Beratung für gewaltausübende Personen, die Opferberatung, das Frauenhaus sowie die Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gemeinden und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Die Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt soll per 1. Januar 2027 in das Departement Volkswirtschaft und Inneres integriert werden. Die bisher umfassendste Schweizer Studie bezifferte die jährlichen Kosten von Gewalt in Paarbeziehungen auf der Preis- und Datenbasis von 2011 bereits auf mindestens 164 bis 287 Millionen Franken . Nicht vollständig berücksichtigt wurden dabei insbesondere die langfristigen gesundheitlichen Folgen für betroffene Kinder sowie verschiedene Aufwendungen des Kindes- und Erwachsenenschutzes. Vor diesem Hintergrund wird der Regierungsrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Über welche aktuellen Zahlen und Statistiken zu häuslicher Gewalt verfügt der Kanton Aargau? Wie haben sich insbesondere Polizeieinsätze, Strafanzeigen, Wegweisungen, Kontakt- und Annäherungsverbote, gefährdete oder mitbetroffene Kinder sowie Beratungsfälle in den letzten zehn Jahren entwickelt? Wie viele Fälle von versuchten und vollendeten Tötungsdelikten im häuslichen Bereich wurden im Kanton Aargau in den letzten zehn Jahren registriert? Welche Angaben kann der Regierungsrat zu den Opfern, zu mitbetroffenen Kindern und zu vorausgegangenen behördlichen Kontakten machen? Welche der 13 im Jahr 2022 beschlossenen Massnahmen gegen häusliche Gewalt und Gewalt an Frauen sind vollständig umgesetzt, welche befinden sich noch in Umsetzung und welche wurden bisher nicht realisiert? Mit welchen messbaren Zielen und Indikatoren beurteilt der Regierungsrat die Wirksamkeit der bisherigen Präventions- und Interventionsmassnahmen? Liegen Erkenntnisse zur Rückfallquote, zur Inanspruchnahme der Angebote und zur Wirksamkeit des Lernprogramms beziehungs-weise der Beratung für gewaltausübende Personen vor? Welche finanziellen Mittel setzt der Kanton aktuell jährlich für die Prävention und Bekämpfung häuslicher Gewalt ein? Wie verteilen sich diese Mittel insbesondere auf die Fachstelle Häusliche Gewalt, die Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt, Opferberatung, Frauenhaus, Täterarbeit, Weiterbildung, Öffentlichkeitsarbeit und weitere Angebote? Welche direkten und indirekten Kosten entstehen dem Kanton und den Gemeinden infolge häuslicher Gewalt? Können insbesondere die Aufwendungen für Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Strafvollzug, Gesundheitsversorgung, KESB, Beistandschaften, Fremdplatzierungen, Sozialhilfe und weitere staatliche Leistungen ausgewiesen oder zumindest in ihrer Grössenordnung abgeschätzt werden? Eine kantonale Kosten- und Wirkungsanalyse zeigt, welche Ausgaben für Prävention und frühe Intervention den staatlichen und gesellschaftlichen Folgekosten schwerer häuslicher Gewalt gegenüberstehen. Ist der Regierungsrat bereit, eine solche Analyse zu erstellen? In welchen Bereichen erwartet der Regierungsrat aussagekräftige Ergebnisse? Gibt es trotz der bestehenden Angebote noch Lücken – insbesondere bei der Früherkennung von Hochrisikofällen, beim Schutz von Kindern, beim Schutz von Männern oder von Frauen, bei Trennungssituationen, bei Stalking, bei der Täterarbeit, bei der Zusammenarbeit mit den Gemeinden und bei der Information der Öffentlichkeit? Wie beurteilt der Regierungsrat die personellen und finanziellen Ressourcen der Fachstelle Häusliche Gewalt und der ab 2027 kantonal geführten Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt angesichts der stark gestiegenen Zahl gemeldeter Personen und der zunehmenden Komplexität der Fälle? Welche zusätzlichen Massnahmen erachtet der Regierungsrat als geeignet, um die Bevölkerung, Schulen, Arbeitgebende, Vereine, Gesundheitsfachpersonen und Gemeinden stärker für Warnsignale häuslicher Gewalt und vorhandene Hilfsangebote zu sensibilisieren?

22. September 2026

Interpellation betreffend Prävention gegen häusliche Gewalt und ihre gesellschaftlichen Folgekosten im Kanton Aargau vom 22. September 2026 von Sabine Sutter-Suter, Die Mitte, Lenzburg (Sprecherin), Béa Bieber, glp, Rheinfelden

Text und Begründung:
Häusliche Gewalt verursacht grosses menschliches Leid. Sie bindet gleichzeitig erhebliche öffentliche Mittel: für Polizeieinsätze, Strafuntersuchungen, Gerichtsverfahren, medizinische Behandlungen, Opferhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz, Fremdplatzierungen, Therapien und Strafvollzug. Hinzu kommen Sozialleistungen sowie Erwerbs- und Steuerausfälle.

Im Jahr 2025 kam es im Kanton Aargau zu 2’624 Polizeieinsätzen wegen häuslicher Gewalt . Dabei wurden 583 Straftaten bei häuslicher Gewalt bearbeitet und 415 Wegweisungen sowie 45 Kontakt- oder Annäherungsverbote ausgesprochen. Die Zahl der Personen, die der Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt gemeldet wurden, stieg von 1’030 im Jahr 2010 auf 6’721 im Jahr 2025.

Der Regierungsrat beschloss 2022 einen Massnahmenplan mit 13 Massnahmen gegen häusliche Ge-walt und Gewalt an Frauen . Zu den bestehenden Instrumenten gehören insbesondere die Fachstelle Häusliche Gewalt, die Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt, das Lernprogramm und die Beratung für gewaltausübende Personen, die Opferberatung, das Frauenhaus sowie die Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gemeinden und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Die Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt soll per 1. Januar 2027 in das Departement Volkswirtschaft und Inneres integriert werden.

Die bisher umfassendste Schweizer Studie bezifferte die jährlichen Kosten von Gewalt in Paarbeziehungen auf der Preis- und Datenbasis von 2011 bereits auf mindestens 164 bis 287 Millionen Franken . Nicht vollständig berücksichtigt wurden dabei insbesondere die langfristigen gesundheitlichen Folgen für betroffene Kinder sowie verschiedene Aufwendungen des Kindes- und Erwachsenenschutzes.

Vor diesem Hintergrund wird der Regierungsrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Über welche aktuellen Zahlen und Statistiken zu häuslicher Gewalt verfügt der Kanton Aargau? Wie haben sich insbesondere Polizeieinsätze, Strafanzeigen, Wegweisungen, Kontakt- und Annäherungsverbote, gefährdete oder mitbetroffene Kinder sowie Beratungsfälle in den letzten zehn Jahren entwickelt?
  2. Wie viele Fälle von versuchten und vollendeten Tötungsdelikten im häuslichen Bereich wurden im Kanton Aargau in den letzten zehn Jahren registriert? Welche Angaben kann der Regierungsrat zu den Opfern, zu mitbetroffenen Kindern und zu vorausgegangenen behördlichen Kontakten machen?
  3. Welche der 13 im Jahr 2022 beschlossenen Massnahmen gegen häusliche Gewalt und Gewalt an Frauen sind vollständig umgesetzt, welche befinden sich noch in Umsetzung und welche wurden bisher nicht realisiert?
  4. Mit welchen messbaren Zielen und Indikatoren beurteilt der Regierungsrat die Wirksamkeit der bisherigen Präventions- und Interventionsmassnahmen? Liegen Erkenntnisse zur Rückfallquote, zur Inanspruchnahme der Angebote und zur Wirksamkeit des Lernprogramms beziehungs-weise der Beratung für gewaltausübende Personen vor?
  5. Welche finanziellen Mittel setzt der Kanton aktuell jährlich für die Prävention und Bekämpfung häuslicher Gewalt ein? Wie verteilen sich diese Mittel insbesondere auf die Fachstelle Häusliche Gewalt, die Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt, Opferberatung, Frauenhaus, Täterarbeit, Weiterbildung, Öffentlichkeitsarbeit und weitere Angebote?
  6. Welche direkten und indirekten Kosten entstehen dem Kanton und den Gemeinden infolge häuslicher Gewalt? Können insbesondere die Aufwendungen für Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Strafvollzug, Gesundheitsversorgung, KESB, Beistandschaften, Fremdplatzierungen, Sozialhilfe und weitere staatliche Leistungen ausgewiesen oder zumindest in ihrer Grössenordnung abgeschätzt werden?
  7. Eine kantonale Kosten- und Wirkungsanalyse zeigt, welche Ausgaben für Prävention und frühe Intervention den staatlichen und gesellschaftlichen Folgekosten schwerer häuslicher Gewalt gegenüberstehen. Ist der Regierungsrat bereit, eine solche Analyse zu erstellen? In welchen Bereichen erwartet der Regierungsrat aussagekräftige Ergebnisse?
  8. Gibt es trotz der bestehenden Angebote noch Lücken – insbesondere bei der Früherkennung von Hochrisikofällen, beim Schutz von Kindern, beim Schutz von Männern oder von Frauen, bei Trennungssituationen, bei Stalking, bei der Täterarbeit, bei der Zusammenarbeit mit den Gemeinden und bei der Information der Öffentlichkeit?
  9. Wie beurteilt der Regierungsrat die personellen und finanziellen Ressourcen der Fachstelle Häusliche Gewalt und der ab 2027 kantonal geführten Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt angesichts der stark gestiegenen Zahl gemeldeter Personen und der zunehmenden Komplexität der Fälle?
  10. Welche zusätzlichen Massnahmen erachtet der Regierungsrat als geeignet, um die Bevölkerung, Schulen, Arbeitgebende, Vereine, Gesundheitsfachpersonen und Gemeinden stärker für Warnsignale häuslicher Gewalt und vorhandene Hilfsangebote zu sensibilisieren?

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