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Motion betreffend Ergänzung Cyberstrategie und Entwicklungsschwerpunkte „Bekämpfung Cyberkriminalität“

16. August 2026 – Motion betreffend Ergänzung Cyberstrategie und Entwicklungsschwerpunkte 210E010 und 250E005 „Bekämpfung Cyberkriminalität“ um den Schwerpunkt Missbrauch und Manipulation von Bild- und Videomaterial, insbesondere digitalisierte sexualisierte Gewalt vom 2. Juni 2026 von Sabine Sutter-Suter, Mitte, Lenzburg (Sprecherin), Michael Notter, Mitte, Niederrohrdorf, Simon Binder, Mitte, Baden, Rita Brem, Mitte, Bremgarten, Bruno Tüscher, FDP, Münchwilen, Rolf Jäggi, SVP, Seengen, Mia Jenni, SP, Obersiggenthal, Lelia Hunziker, SP, Aarau, Annetta Schuppisser, GLP, Baden, Lukas Huber, GLP, Berikon, Therese Dietiker, EVP, Aarau, Julia Rahel Grieder, Grüne, Brugg

Der Regierungsrat wird beauftragt,
a) neu oder als Ergänzung der Cyberstrategie, eine Strategie zu Cyberkriminalität vorzulegen, die ein koordiniertes Vorgehen gegen den Missbrauch von Bild- und Videomaterial und gegen Cybergewalt wie u. a. Sextortion (Erpressung mit intimen Bildern) enthält, wobei der Schutz der Kinder und Jugendlichen besonders berücksichtigt werden soll und
b) die Entwicklungsschwerpunkte 210E010 „Bekämpfung Cyberkriminalität“ und 250E005 „Bekämpfung Cyberkriminalität“ um den Schwerpunkt Manipulation von Bild- und Videomaterial, insbesondere Cybergewalt im digitalen Raum (u. a. Cybermobbing und Sextortion), zu ergänzen oder entsprechende neue Entwicklungsschwerpunkte im AB 210 oder/und AB 250 zu definieren.

Begründung:

Die technischen Möglichkeiten von künstlicher Intelligenz (KI) entwickeln sich rasant. Manipulieren
von Bildern und Videos mit künstlicher Intelligenz und verbreiten dieser Deepfakes ist so einfach wie
nie zuvor. Der Schutz vor massiven Persönlichkeitsverletzungen und pädokrimineller Gewalt im Netz
durch manipulierte Bilder und Videos braucht deshalb übergreifend funktionierende Prävention, regu-
latorische Massnahmen und Strafverfolgung.
Die Strafverfolgung der Cyberkriminalität liegt in der Schweiz grundsätzlich in der Zuständigkeit der
Kantone (vgl. Stellungnahme des Bundesrates vom 12.02.2025 als Antwort auf die Motion 24.4464).
Darunter fallen Delikte wie Cybermobbing und sexualisierte Cybergewalt, beispielsweise Fake-
Nacktbilder, Deepfake-Pornos und Sextortion.
Im Kanton Aargau besteht eine Cyberstrategie, welche die Grundlage für die Bekämpfung von Cy-
berkriminialität bildet. Mit der Motion soll der Regierungsrat beauftragt werden, diese Strategie um
das Thema Manipulation von Bild- und Videomaterial zu ergänzen.
Im Entwicklungsschwerpunkt 210E010 „Bekämpfung Cyberkriminalität“ wird die Umsetzung der Cy-
berstrategie ausgeführt und die Leistungserbringung gemäss NEDIK-Leistungskatalog ausgewiesen.
Das „Netzwerk digitale Ermittlungsunterstützung Internetkriminalität“ (NEDIK) „… dient zudem der
Koordination der Kantone bei der Bekämpfung der Internetkriminalität, dem Wissensaustausch und
der Bündelung der Ressourcen. …“ (siehe Motion 24.4464).
Mit der Motion soll der Regierungsrat beauftragt werden, die Manipulation von Bild- und Videomaterial in Entwicklungsschwerpunkten zu ergänzen.

Quellen:
• Motion 24.4464 | Eine Strategie gegen den Missbrauch unserer Bilder | Geschäft | Das Schweizer
Parlament, eingesehen am 03.05.2026 unter: Motion 24.4464
• Jahresbericht mit Jahresrechnung 2025, Vorlage des Regierungsrats vom 25. März 2026,
Polizeiliche Sicherheit, S. 46

Geschäftsdatenbank Grosser Rat Kanton Aargau: Geschäft 26.165

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